Vorschusszinsberechnung

Vorschusszinsberechnung
Berechnung von Sollzinsen bei vorzeitiger  Rückzahlung von  Spareinlagen.
- Neuregelung der V.: Mit Wegfall der Sparverkehrsvorschriften zum 1.7.1993 aufgrund der Vierten KWG-Novelle besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr, im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung von Spareinlagen  Vorschusszinsen zu erheben. Die neuen Regeln über Spareinlagen in der  Rechnungslegungsverordnung enthalten keine Bestimmungen über die V. Die Bedingungen für den Sparverkehr der  Kreditinstitute, z.B. der  Sparkassen, sehen aber vor, dass die Sparkasse bei kündigungsloser Rückzahlung von Spareinlagen Vorschusszinsen bzw. ein „Vorfälligkeitsentgelt“ erheben kann. Dabei unterscheiden sich die traditionellen Vorschusszinsen von der Erhebung des Vorfälligkeitsentgelts darin, dass erstere laufzeitabhängig, letztere aber laufzeitunabhängig sind. Bei der V. bei vorzeitiger Rückzahlung von Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist ist der Freibetrag von 2.000 Euro zu berücksichtigen. Die Ausnahmefälle, in denen bislang von einer V. abgesehen werden konnte, gelten im Grundsatz weiter. Es bestehen keine Gefahren für die Privilegierung der echten Spareinlagen (Besserstellung bei der Haltung von  Mindestreserven und den Liquiditätsgrundsätzen), wenn sich die Kreditinstitute auch fortan an dem vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK), jetzt  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), aufgestellten Ausnahmekatalog ausrichten. Das folgt schon daraus, dass die  Deutsche Bundesbank die V. nach den bisherigen Modalitäten als Indiz dafür ansieht, ob vereinbarte Kündigungsfristen ernsthaft gewollt sind. Sehen Kreditinstitute allerdings im Rahmen der  Vertragsfreiheit künftig zusätzliche Verzichtsfälle hinsichtlich der V. vor, so könnte dies die echte Spareinlage letztlich zu Fall bringen.

Lexikon der Economics. 2013.

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